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VOGELNÄGELI
T: +41 41 544 12 16

Betrifft: Verwaltungsräte & Inhaberaktionäre
Achtung: Handlungsbedarf bis 31.12.2015!

Um was geht es?

Zusammenfassung und Hintergründe

Per 1.7.2015 ist ein Gesetz in Kraft getreten, welches u.a. für Schweizer Gesellschaften und deren Gesellschafter sowie für Genossenschafter neue Transparenz- und Meldepflichten festlegt. Am stärksten betroffen sind Gesellschaften mit nicht börsenkotierten Inhaberaktien und deren Aktionäre.

Der Verwaltungsrat (VR) bzw. Geschäftsführer (GF) ist verantwortlich, dass die Gesellschaft die neuen Pflichten einhält und dass bis 31.12.2015 die nötigen Schritte erledigt sind.

Pflichten VR/GF und wichtige Fristen

Pflichten Fristen Gesetz Handlungsbedarf
Anpassung der Strukturen in Gesellschaft
Fristen Gesetz

bis 31.12.2015

Handlungsbedarf

sofort

bis 31.12.2015 sofort
Kontakt/Information Gesellschafter
Fristen Gesetz

keine

Handlungsbedarf

sofort

keine sofort
Identifikation Gesellschafter inkl. Nachweis Besitz Wertpapier
Fristen Gesetz

bis 31.12.2015 oder bei Erwerb innert 1 Mt.

Handlungsbedarf

sofort

bis 31.12.2015 oder bei Erwerb innert 1 Mt. sofort
Identifikation wirtschaftlich berechtigte nat. Person
Fristen Gesetz

bis 31.12.2015 falls 25% oder mehr Anteile/Stimmrechte bzw. bei Erreichen/Überschreiten 25% Grenze innert 1 Mt.

Handlungsbedarf

sofort

bis 31.12.2015 falls 25% oder mehr Anteile/Stimmrechte bzw. bei Erreichen/Überschreiten 25% Grenze innert 1 Mt. sofort
Implementierung und Führen von Verzeichnissen
Fristen Gesetz

bis 31.12.2015

Handlungsbedarf

sofort

bis 31.12.2015 sofort
Prüfung von Status im Vorfeld von Gesellschafterversammlungen
Fristen Gesetz

keine

Handlungsbedarf

vor jeweiliger Gesellschafterversammlung

keine vor jeweiliger Gesellschafterversammlung

Die Gesellschaft kann einen Grossteil der neuen Pflichten an einen regulierten Finanzintermediär auslagern, sich damit viel administrativen Aufwand ersparen sowie Risiken vermeiden und damit weiterhin auf das eigentliche Geschäft konzentrieren.

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Was passiert, wenn ich nichts mache?

Konsequenzen

Der Gesetzgeber gewährt für die Implementierung der neuen Vorschriften Übergangsfristen. Für die Meldepflicht an sich (nach Ablauf der Übergangsfrist bzw. für Tatbestände, welche sich nach dem 1. Juli 2015 ereignen) gibt es eine kurze Frist von einem Monat.

Wer die neuen Transparenzvorschriften nicht fristgerecht umsetzt bzw. einhält, sieht sich mit einschneidenden Rechtsfolgen konfrontiert. Der Hebel wird auf verschiedenen Ebenen angesetzt:

Ebene Aktionär
Tatbestand Rechtsfolge
Meldepflicht durch am 1. Juli 2015 bestehenden Aktionär nicht erfüllt bis 31.12.2015 Mitgliedschaftsrechte (z.B. Stimmrecht) ruhen bis zur Meldung
Vermögensrechte (Recht auf Dividende) ruhen bis Ablauf Übergangsfrist
Meldepflicht durch seit 1. Juli 2015 neuen Aktionär nicht innerhalb 1 Mt. seit Erwerb erfüllt Mitgliedschaftsrechte (z.B. Stimmrecht) ruhen bis zur Meldung
Vermögensrechte bisher begründet verwirken
Ebene Gesellschaft
Tatbestand Rechtsfolge
Keine Anpassung der internen Organisation, insb. Statuten und Reglemente bis Ablauf Übergangsfrist Relevante Bestimmungen (Klauseln) werden ungültig bzw. gelten nicht mehr, an ihre Stelle tritt die allgemeine gesetzliche Regelung
Nicht gemeldete Gesellschafter üben Rechte an GV aus Anfechtbarkeit GV Beschluss
Ebene VR/GF
Tatbestand Rechtsfolge
Keine Sicherstellung, dass an der GV nur gemeldete Gesellschafter Rechte ausüben Anfechtbarkeit GV Beschluss und ggf. Verantwortlichkeit, pers. Haftpflicht VR/GF
Auszahlung von Dividende an nicht gemeldete Gesellschafter Verantwortlichkeit, pers. Haftpflicht VR/GF

Was muss ich tun?

Schritte zum Ziel

Die Gesellschaft hat grundsätzlich drei Handlungsoptionen:

  • Entweder sie kommt den neuen Pflichten selber nach oder
  • sie wandelt die bestehenden Inhaberaktien in Namenaktien um oder
  • sie delegiert einen Grossteil der neuen Pflichten an einen regulierten Finanzintermediär und wahrt so die auch bisher bestehende Anonymität der Aktionäre
In Bezug auf das konkrete Vorgehen empfehlen wir was folgt:
Aufgabe Zuständigkeit Delegation möglich
Bestandesaufnahme IST Zustand Organisation Gesellschaft
Zuständigkeit Gesetz

Verwaltungsrat Geschäftsführer

Delegation möglich

Nein (aber Beratung durch Spezialisten ratsam)

Verwaltungsrat Geschäftsführer Nein (aber Beratung durch Spezialisten ratsam)
Anpassung der Organisation der GesellschaftStatutenGgf. Erstellung AktienzertifikateGgf. Delegationsbeschluss
Zuständigkeit Gesetz

Gesellschafterversammlung Verwaltungsrat

Delegation möglich

Nein (aber Beratung durch Spezialisten ratsam)

Gesellschafterversammlung Verwaltungsrat Nein (aber Beratung durch Spezialisten ratsam)
Kontakt/Information Gesellschafter
Zuständigkeit Gesetz

VR

Delegation möglich

Ja

VR Ja
Entgegennahme Meldung inkl. Nachweis Besitz Wertpapier physisch
Zuständigkeit Gesetz

VR

Delegation möglich

Ja

VR Ja
Erstellen von Verzeichnissen und deren Führung
Zuständigkeit Gesetz

VR

Delegation möglich

Ja

VR Ja
Sicherstellung Teilnahmerecht Gesellschafter an Gesellschafterversammlung
Zuständigkeit Gesetz

VR

Delegation möglich

Ja

VR Ja

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Welche Unterstützung erhalte ich und was kostet es?

Unser Angebot mit Preisen und Ihr Nutzen

Angebot* Preis
Bedürfnisanalyse mit Bestandesaufnahme IST Situation und Empfehlung nötige Schritte CHF 1‘200.- pauschal netto
Umsetzung der Empfehlungen Nach Vereinbarung
Erstellen und Führen von Verzeichnissen inkl. Identifikationshandlungen und Aufbewahrung von Unterlagen durch regulierten Finanzintermediär Nach Vereinbarung
* Ein Mandatsverhältnis kommt erst zu Stande, wenn sich die Parteien auf einen schriftlichen Mandatsvertrag geeinigt haben (Schriftlichkeitsvorbehalt)

Nutzen

  • Professionelle Bestandesaufnahme IST Zustand
  • Empfehlung nötige Schritte durch Profi
  • Effiziente und zeitnahe Umsetzung
  • Reduktion Administrationsaufwand
  • Sicherstellung Einhaltung gesetzlichen Vorgaben durch Delegation an Profi
  • Gewährleistung reibungslose Abläufe, insb. im Vorfeld von Generalversammlungen
  • Vertrauliche (von der Gesellschaft unabhängige) Behandlung sensitiver Daten durch einen regulierten Finanzintermediär
  • Auslagerung Problem bei konkurrenzfähigen transparenten Kosten

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Wer kann mich dabei unterstützen?

Ihr Ansprechpartner

Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Dr. Bernhard Vogel regulierter Finanzintermediär (SRO SAV/SNV). Er berät Schweizer Gesellschaften im Bereich der Good Governance und in Compliance Fragen und amtet selbst als Verwaltungsrat in verschiedenen Schweizer Gesellschaften. Weiter übernimmt er auch die Funktion als Meldestelle und Führer von Aktionärs- und Eigentümerverzeichnissen i.S. des BG zur Umsetzung der rev. Empfehlungen Groupe d'action financière (GAFI).

VOGELNÄGELI Rechtsanwälte
Sekretariat Dr. B. Vogel
Lättichstrasse 6
6340 Baar

T: +41 41 544 12 16
F: +41 41 544 12 15
M: info@vnlaw.ch

Dr. Bernhard Vogel, RA bei VOGELNÄGELI Rechtsanwälte
Dr. Bernhard Vogel, LinkedIn

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Ankündigungen, Downloads & Links

Ankündigungen

  • Nächste Informationsveranstaltung am 3. November 2015, 08.00 bis 09.00 Uhr im RUZ Baar. Um Anmeldung bis 31.10.2015 wird gebeten via: http://www.ruz.ch/baar/de.html. Die Teilnahme ist gratis, für Kaffee und Gipfeli ist gesorgt.

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