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Was muss ich tun? Hintergründe.
Bei Wahl der Varianten „Umwandlung in Namenaktien“ oder „Delegation an Finanzintermediär“ sind Anpassungen in der Organisation der Gesellschaft unumgänglich. Aber auch für den erstgenannten Fall, wo die Gesellschaft die Pflichten selber erfüllen wird, sind intern Anpassungen nötig, da die Verzeichnisse richtig geführt und die entsprechenden Unterlagen gesetzeskonform verwahrt werden müssen.
Es ist sodann anzumerken, dass die Änderungen, welche das neue Gesetz mit sich bringt, auch für Gesellschaften mit Namenaktien sowie für GmbH’s relevant sind, denn auch hier sind Beteiligungen von 25% und mehr fortan meldepflichtig. Es ist also nicht so, dass der Wechsel zu Namenaktien jegliche Probleme in Bezug auf den befürchteten Mehraufwand im Bereich des Corporate Housekeeping löst.
So oder so wird an dieser Stelle dringend dazu geraten, aus der Not eine Tugend zu machen und die Gelegenheit war zu nehmen, um die bestehende Organisation (IST Situation) generell einer kritischen Prüfung zu unterziehen und allenfalls nötige Anpassungen von internen Prozessen sowie von Dokumenten und Regelwerken sofort an die Hand zu nehmen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.