
Betrifft: Verwaltungsräte & Inhaberaktionäre
Achtung: Handlungsbedarf bis 31.12.2015!
Um was geht es?
Zusammenfassung und Hintergründe
Per 1.7.2015 ist ein Gesetz in Kraft getreten, welches u.a. für Schweizer Gesellschaften und deren Gesellschafter sowie für Genossenschafter neue Transparenz- und Meldepflichten festlegt. Am stärksten betroffen sind Gesellschaften mit nicht börsenkotierten Inhaberaktien und deren Aktionäre.
Der Verwaltungsrat (VR) bzw. Geschäftsführer (GF) ist verantwortlich, dass die Gesellschaft die neuen Pflichten einhält und dass bis 31.12.2015 die nötigen Schritte erledigt sind.
Pflichten VR/GF und wichtige Fristen
Pflichten | Fristen Gesetz | Handlungsbedarf |
---|---|---|
Anpassung der Strukturen in Gesellschaft
Fristen Gesetzbis 31.12.2015 Handlungsbedarfsofort |
bis 31.12.2015 | sofort |
Kontakt/Information Gesellschafter
Fristen Gesetzkeine Handlungsbedarfsofort |
keine | sofort |
Identifikation Gesellschafter inkl. Nachweis Besitz Wertpapier
Fristen Gesetzbis 31.12.2015 oder bei Erwerb innert 1 Mt. Handlungsbedarfsofort |
bis 31.12.2015 oder bei Erwerb innert 1 Mt. | sofort |
Identifikation wirtschaftlich berechtigte nat. Person
Fristen Gesetzbis 31.12.2015 falls 25% oder mehr Anteile/Stimmrechte bzw. bei Erreichen/Überschreiten 25% Grenze innert 1 Mt. Handlungsbedarfsofort |
bis 31.12.2015 falls 25% oder mehr Anteile/Stimmrechte bzw. bei Erreichen/Überschreiten 25% Grenze innert 1 Mt. | sofort |
Implementierung und Führen von Verzeichnissen
Fristen Gesetzbis 31.12.2015 Handlungsbedarfsofort |
bis 31.12.2015 | sofort |
Prüfung von Status im Vorfeld von Gesellschafterversammlungen
Fristen Gesetzkeine Handlungsbedarfvor jeweiliger Gesellschafterversammlung |
keine | vor jeweiliger Gesellschafterversammlung |
Die Gesellschaft kann einen Grossteil der neuen Pflichten an einen regulierten Finanzintermediär auslagern, sich damit viel administrativen Aufwand ersparen sowie Risiken vermeiden und damit weiterhin auf das eigentliche Geschäft konzentrieren.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Konsequenzen
Der Gesetzgeber gewährt für die Implementierung der neuen Vorschriften Übergangsfristen. Für die Meldepflicht an sich (nach Ablauf der Übergangsfrist bzw. für Tatbestände, welche sich nach dem 1. Juli 2015 ereignen) gibt es eine kurze Frist von einem Monat.
Wer die neuen Transparenzvorschriften nicht fristgerecht umsetzt bzw. einhält, sieht sich mit einschneidenden Rechtsfolgen konfrontiert. Der Hebel wird auf verschiedenen Ebenen angesetzt:
Ebene Aktionär
Tatbestand | Rechtsfolge |
---|---|
Meldepflicht durch am 1. Juli 2015 bestehenden Aktionär nicht erfüllt bis 31.12.2015 | Mitgliedschaftsrechte (z.B. Stimmrecht) ruhen bis zur Meldung |
Vermögensrechte (Recht auf Dividende) ruhen bis Ablauf Übergangsfrist | |
Meldepflicht durch seit 1. Juli 2015 neuen Aktionär nicht innerhalb 1 Mt. seit Erwerb erfüllt | Mitgliedschaftsrechte (z.B. Stimmrecht) ruhen bis zur Meldung |
Vermögensrechte bisher begründet verwirken |
Ebene Gesellschaft
Tatbestand | Rechtsfolge |
---|---|
Keine Anpassung der internen Organisation, insb. Statuten und Reglemente bis Ablauf Übergangsfrist | Relevante Bestimmungen (Klauseln) werden ungültig bzw. gelten nicht mehr, an ihre Stelle tritt die allgemeine gesetzliche Regelung |
Nicht gemeldete Gesellschafter üben Rechte an GV aus | Anfechtbarkeit GV Beschluss |
Ebene VR/GF
Tatbestand | Rechtsfolge |
---|---|
Keine Sicherstellung, dass an der GV nur gemeldete Gesellschafter Rechte ausüben | Anfechtbarkeit GV Beschluss und ggf. Verantwortlichkeit, pers. Haftpflicht VR/GF |
Auszahlung von Dividende an nicht gemeldete Gesellschafter | Verantwortlichkeit, pers. Haftpflicht VR/GF |
Was muss ich tun?
Schritte zum Ziel
Die Gesellschaft hat grundsätzlich drei Handlungsoptionen: Verwaltungsrat Geschäftsführer Nein (aber Beratung durch Spezialisten ratsam) Gesellschafterversammlung Verwaltungsrat Nein (aber Beratung durch Spezialisten ratsam) VR Ja VR Ja VR Ja VR Ja
In Bezug auf das konkrete Vorgehen empfehlen wir was folgt:
Aufgabe
Zuständigkeit
Delegation möglich
Bestandesaufnahme IST Zustand Organisation Gesellschaft
Zuständigkeit Gesetz
Delegation möglich
Verwaltungsrat Geschäftsführer
Nein (aber Beratung durch Spezialisten ratsam)
Anpassung der Organisation der GesellschaftStatutenGgf. Erstellung AktienzertifikateGgf. Delegationsbeschluss
Zuständigkeit Gesetz
Delegation möglich
Gesellschafterversammlung Verwaltungsrat
Nein (aber Beratung durch Spezialisten ratsam)
Kontakt/Information Gesellschafter
Zuständigkeit Gesetz
Delegation möglich
VR
Ja
Entgegennahme Meldung inkl. Nachweis Besitz Wertpapier physisch
Zuständigkeit Gesetz
Delegation möglich
VR
Ja
Erstellen von Verzeichnissen und deren Führung
Zuständigkeit Gesetz
Delegation möglich
VR
Ja
Sicherstellung Teilnahmerecht Gesellschafter an Gesellschafterversammlung
Zuständigkeit Gesetz
Delegation möglich
VR
Ja
Welche Unterstützung erhalte ich und was kostet es?
Unser Angebot mit Preisen und Ihr Nutzen
Angebot* | Preis |
---|---|
Bedürfnisanalyse mit Bestandesaufnahme IST Situation und Empfehlung nötige Schritte | CHF 1‘200.- pauschal netto |
Umsetzung der Empfehlungen | Nach Vereinbarung |
Erstellen und Führen von Verzeichnissen inkl. Identifikationshandlungen und Aufbewahrung von Unterlagen durch regulierten Finanzintermediär | Nach Vereinbarung |
Nutzen
- Professionelle Bestandesaufnahme IST Zustand
- Empfehlung nötige Schritte durch Profi
- Effiziente und zeitnahe Umsetzung
- Reduktion Administrationsaufwand
- Sicherstellung Einhaltung gesetzlichen Vorgaben durch Delegation an Profi
- Gewährleistung reibungslose Abläufe, insb. im Vorfeld von Generalversammlungen
- Vertrauliche (von der Gesellschaft unabhängige) Behandlung sensitiver Daten durch einen regulierten Finanzintermediär
- Auslagerung Problem bei konkurrenzfähigen transparenten Kosten
Wer kann mich dabei unterstützen?
Ihr Ansprechpartner
Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Dr. Bernhard Vogel regulierter Finanzintermediär (SRO SAV/SNV). Er berät Schweizer Gesellschaften im Bereich der Good Governance und in Compliance Fragen und amtet selbst als Verwaltungsrat in verschiedenen Schweizer Gesellschaften. Weiter übernimmt er auch die Funktion als Meldestelle und Führer von Aktionärs- und Eigentümerverzeichnissen i.S. des BG zur Umsetzung der rev. Empfehlungen Groupe d'action financière (GAFI).
VOGELNÄGELI Rechtsanwälte
Sekretariat Dr. B. Vogel
Lättichstrasse 6
6340 Baar
T: +41 41 544 12 16
F: +41 41 544 12 15
M: info@vnlaw.ch
Dr. Bernhard Vogel, RA bei VOGELNÄGELI Rechtsanwälte
Dr. Bernhard Vogel, LinkedIn
Ankündigungen, Downloads & Links
Ankündigungen
- Nächste Informationsveranstaltung am 3. November 2015, 08.00 bis 09.00 Uhr im RUZ Baar. Um Anmeldung bis 31.10.2015 wird gebeten via: http://www.ruz.ch/baar/de.html. Die Teilnahme ist gratis, für Kaffee und Gipfeli ist gesorgt.